Standesherren
Standesherren, Angehörige der Fürsten- und Grafengeschlechter, die durch die »Mediatisierungen« 1803 und 1806 von selbstständigen Reichsständen zu Untertanen der größeren Landesherren wurden. Die Bundesakte von 1815 gewährleistete ihnen die Zugehörigkeit zum hohen Adel, die Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern u. a. Vorrechte. Diese blieben zum Teil bis 1918 gültig.
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