Verlauf
Der Stammheim-Prozess begann im Mai 1975 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart – rund drei Jahre nach der Verhaftung der RAF-Führung. Angeklagt waren Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe wegen mehrfachen Mordes, Mordversuchs und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Quellenangabe