Träger
Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen oder Ersatzkassen. Sie sind auch für die Pflegeversicherung zuständig. Die Unfallversicherung wird vor allem von den Berufsgenossenschaften getragen, die Rentenversicherung hauptsächlich von den Regionalträgern auf Landesebene und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die
Mitwirkende
Christian Adams
Quellenangabe