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Sondervermögen

Sondervermögen, Teile des einer Person zustehenden Vermögens, die (in der Regel wegen der Bindung an besondere Zwecke) besonderen Bestimmungen unterworfen sind, welche die freie Verfügungsgewalt des Vermögensträgers beschränken.

Sondervermögen bildet z. B. der Nachlass in der Hand eines Vorerben; dieser ist zwar Eigentümer des Nachlasses, unterliegt aber mit Rücksicht auf den Nacherben bestimmten Beschränkungen. Sondervermögen sind regelmäßig auch die nur treuhänderisch übertragenen Werte, z. B. die Anderkonten eines Notars. Auch das Vermögen einer Gesamthandsgemeinschaft (Personengesellschaft, eheliche Gütergemeinschaft) ist

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