Simonie

Simonie [nach Simon Magus] die, im katholischen Kirchenrecht der vorsätzliche Austausch (»Verkauf«) eines geistlichen Gutes (z. B. eines kirchlichen Amtes) oder geistlich-weltlichen Gutes (z. B. eines kirchlichen Benefiziums) gegen einen zeitlichen Wert (Geld, Vermögenswerte u. a.).

Simonistische Rechtsakte sind ungültig, simonistische Sakramentenspendung ist mit Kirchenstrafe bedroht (c. 1380 CIC). Zum Unterhalt von Amtsträgern bestimmte Gebühren für geistliche Handlungen (z. B. Messstipendien, Stolgebühren) sind keine Simonien.

Quellenangabe

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