Schleichwerbung in Printmedien
Das Mediengesetz (MedG) besagt, dass bezahlte Werbeanzeigen, die dem redaktionellen Design angepasst sind, als »Anzeige«, »entgeltliche Einschaltung« oder »Werbung« gekennzeichnet sein müssen. Dieses Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Text ist für die Leser teilweise nicht sofort erkennbar. Auch die Erwähnung beispielsweise einer Sportmarke im Rahmen eines journalistischen Beitrags über Fitness
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Mitwirkende
Nicole Nüttgens
Quellenangabe