Sachbeschädigung in Österreich
In Österreich ist die einfache Sachbeschädigung in § 125 StGB geregelt. Die Regelung entspricht inhaltlich weitgehend der in Deutschland. Allerdings ist die Strafandrohung geringer: Möglich ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Eine Sachbeschädigung ist auch an Tieren möglich. Wie in Deutschland ist für die Verfolgung
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Mitwirkende
Ralph Zade
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