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Für die Veranstaltung von Rundfunkwerbung gelten bestimmte Auflagen: Sie muss deutlich vom übrigen Programm getrennt sein, ihre Gesamtdauer darf im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auch weiterhin 20 Min., im Hörfunk 90 Min. pro Tag nicht überschreiten. Die Übertragung soll in Blöcken erfolgen und ist zwischen einzelnen Sendungen einzufügen; Fernsehsendungen unter 45
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