Organisation
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird von den Landesrundfunkanstalten betrieben, die entweder durch Landesrundfunkgesetze oder durch Staatsverträge zwischen mehreren Bundesländern gegründet wurden. Diese Anstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert und unterliegen besonderen Anforderungen an Staatsferne, Pluralität und Unabhängigkeit.
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