Rückversicherung
Rückversicherung, Reassekuranz,
eine Versicherung, bei der ein Versicherer (der Erstversicherer oder Zedent) Teile seines übernommenen Risikos gegen eine Prämienzahlung (Rückversicherungsprämie) an einen anderen Versicherer (den Rückversicherer oder Zessionar) überträgt. Die Rückversicherung wird auch als die Versicherung der Versicherer bezeichnet. Die Vertragspartner können den Rückversicherungsvertrag frei gestalten; das Versicherungsvertragsgesetz
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