Rückstellung (Betriebswirtschaftslehre)

Rückstellung, Betriebswirtschaftslehre:

Passivposten in der Bilanz zur erfolgswirksamen Berücksichtigung von Vorgängen, die in der Zukunft zu Ausgaben oder Mindereinnahmen führen können, ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nach unsicher sind, jedoch als Aufwand dem Rechnungsjahr zugeordnet werden können. Dabei muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des zahlungswirksamen Ereignisses gegeben sein.

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