Ressort (politische Verwaltung)
Ressort [rεˈsoːr; französisch, zu ressortir »hervorgehen«, »dazugehören«] das, -s/-s, politische Verwaltung:
der sachliche Geschäftsbereich einer Behörde, besonders eines Ministeriums. Nach dem »Ressortprinzip« sind die Minister (Ressortminister) nicht nur Mitglieder der Regierung, sondern zugleich Verwaltungschef eines eigenen Fachministeriums, das sie im Rahmen der politischen Richtlinienkompetenz des Regierungschefs in eigener Verantwortung leiten (in Deutschland Artikel 65 Satz 2 GG).
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