Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich)
Reservat|rechte, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Rechte des Kaisers (Jura reservata), die er ohne Mitwirkung des Reichstags ausüben durfte (z. B. Standeserhöhungen, Erteilung von Privilegien, Ernennung von Notaren).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar