Rechtspsychologie
Rechts|psychologie, Teilgebiet der angewandten Psychologie, das sich mit der Anwendung psychologischer Erkenntnisse auf das Rechtswesen befasst. Teilbereiche der Rechtspsychologie sind die Kriminalpsychologie und die forensische Psychologie. Im Rahmen der verschiedenen Aufgabenfelder der Rechtspsychologie ergeben sich enge Verbindungen zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen, v. a. Rechtswissenschaften, Kriminologie, Psychiatrie, Soziologie und Sozialpädagogik.
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