Rechtshängigkeit

Rechtshängigkeit, prozessualer Zustand in gerichtlichen Verfahren, besonders im Zivilprozess die Existenz eines Rechtsstreites über einen prozessualen Anspruch in einem Urteilsverfahren zwischen zwei Parteien. Rechtshängigkeit entsteht dort mit Erhebung der Klage, d. h. mit Einreichung der Klageschrift bei Gericht und ihrer Zustellung an den Beklagten (§§ 253, 261 ZPO, parallel:

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