Rat (Staats- und Verwaltungsrecht)
Rat [althochdeutsch rāt, zu rātan, ursprünglich »(aus)sinnen«, »Vorsorge treffen«], Staats- und Verwaltungsrecht:
kollegiale Behörde oder parlamentarische Versammlung sowie deren (gewählte oder ernannte) Mitglieder; meist in Zusammensetzungen: Ministerrat, Geheimer Rat, Staats-, Hof-, Stadt-, Gemeinde-, Bundes-, Reichs-, Nationalrat, Rat der EU. Im Mittelalter seit Ende des 12. Jahrhunderts war der Rat das Organ der städtischen Selbstverwaltung, seine Mitglieder hießen Ratsmannen oder Ratsherren.
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