römisches Recht

Strafrecht

Nach dem Zwölftafelgesetz war der Rechtsbrecher der Rache des Verletzten oder, bei Mord, seiner Sippe ausgesetzt oder musste eine hohe Buße leisten. Die Todesstrafe wurde nur bei Hochverrat durch die Volksversammlung verhängt. Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. drohte Sklaven und Verbrechern aus der Unterschicht der freien Bevölkerung die Todesstrafe

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