Grundlagen der Eigenständigkeit
Bereits im 7. Jahrhundert v. Chr. hatten die Römer die Schriftlichkeit von den unteritalischen Griechen übernommen, verwandten sie aber lange Zeit nur zur Aufzeichnung von Verträgen, Senatsbeschlüssen oder zur Niederschrift des geltenden Rechts (»Zwölftafelgesetz« 451/450 v. Chr.). Alle Äußerungen in Vers und Prosa wurden nicht schriftlich fixiert und waren
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