Unternehmensprivatisierung in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Privatisierung öffentlicher Unternehmen v. a. vom Bund betrieben. Da nach 1945 keine umfassende Verstaatlichung stattgefunden hatte, war das Privatisierungspotenzial vergleichsweise gering, und die Privatisierungsmaßnahmen verliefen unspektakulärer als in anderen Ländern. Während in der ersten Privatisierungsperiode des Bundes (1959–65) die vermögenspolitische Absicht im Vordergrund
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