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Postulationsfähigkeit (Prozessrecht)

Postulationsfähigkeit, Prozessrecht:

die Fähigkeit, vor oder gegenüber dem Gericht Prozesshandlungen selbst vorzunehmen. Sie fehlt der anwaltlich nicht vertretenen Partei im Anwaltsprozess (Anwaltszwang) mit der Folge, dass von ihr vorgenommene Prozesshandlungen unwirksam sind. Ihr Fehlen führt zur Abweisung einer Klage oder Zurückweisung eines Rechtsmittels als unzulässig.

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