Personenschutz
Personenschutz, Polizeischutz für besonders gefährdete Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgrund der allgemeinen Polizeigesetze. Schutzpersonen sind vor allem Personen des öffentlichen Lebens sowie Personen, die aus anderen Gründen (Zeugenschutz, Schutz vor organisierter Kriminalität) besonders schutzbedürftig sind. Gefährdungsstufen und Schutzmaßnahmen sind vereinheitlicht und in den Polizeidienstvorschriften (PDV) festgelegt. Der polizeiliche
Informationen zum Artikel
Quellenangabe