Pandekten
Pandekten [von griechisch pandéktēs, eigentlich »allumfassend«] Plural, Digesten,
zentraler Bestandteil des Corpus Iuris Civilis. Im modernen Sprachgebrauch versteht man unter Pandektenrecht die v. a. von der deutschen gemeinrechtlichen Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts erarbeiteten Rechtsdarstellungen und Rechtssysteme.
Quellenangabe