Outrightgeschäft
Outrightgeschäft [ˈaʊtraɪt-; englisch outright »völlig«; »vorbehaltlos«, »direkt«], Outright-Termingeschäft, Sologeschäft,
eine Form des Termingeschäftes, bei dem nicht gleichzeitig ein Gegengeschäft am Kassamarkt abgeschlossen wird. Im Unterschied zum Swapgeschäft wird z. B. beim Outright-Devisengeschäft ein Devisenbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum entweder nur gekauft oder nur verkauft, ohne gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden Geschäfts am Kassamarkt. Dadurch entsteht ein Kursänderungsrisiko, oder eine entgegengesetzte
Quellenangabe