Zustimmung oder Ablehnung
Seit 2020 gilt die »erweiterte Zustimmungslösung«: Man wird nach seinem Tod nur dann zum Organspender, wenn man seine Zustimmung vorher klar ausgedrückt hat. Um diese Entscheidung zu treffen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Liegt diese nicht vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Gudrun Hoffmann
Quellenangabe