obligates Akkompagnement (Musik)
obligates Akkompagnement [- akɔ̃paɲˈmã], Musik:
eine Art der Begleitung, bei der die Begleitstimmen als selbstständige Stimmen (obligat) geführt sind, auch Melodieträger sein können und am motivisch-thematischen Geschehen teilnehmen. Das obligate Akkompagnement entstand ab der Mitte des 18. Jahrhunderts mit der schriftlichen Ausarbeitung des Generalbasses und ist seit der Instrumentalmusik der Wiener Klassik voll ausgebildet.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar