NS-Prozesse

Juristische Aufarbeitung

Mit dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1957/58 begann die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland. Hohe Aufmerksamkeit erzielten der Eichmann-Prozess 1961 und der erste der beiden Auschwitz-Prozesse 1963–65, die zum Wendepunkt in der öffentlichen Beschäftigung mit der NS-Vergangenheit wurde. Bis dahin hatten viele Deutsche eine Ablehnung gegen die NS-Prozesse, da sie sich nicht mit

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.