Juristische Aufarbeitung
Mit dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1957/58 begann die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland. Hohe Aufmerksamkeit erzielten der Eichmann-Prozess 1961 und der erste der beiden Auschwitz-Prozesse 1963–65, die zum Wendepunkt in der öffentlichen Beschäftigung mit der NS-Vergangenheit wurde. Bis dahin hatten viele Deutsche eine Ablehnung gegen die NS-Prozesse, da sie sich nicht mit
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe