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Rechtliche Aspekte

Dieser Konflikt wurde beigelegt, indem Bund und Länder mit weitgehend parallelen Formulierungen das Teledienstegesetz (Bund) sowie den Mediendienstestaatsvertrag (Länder) verabschiedeten, die beide am 1. 8. 1997 in Kraft traten. Das Teledienstegesetz erstreckte sich auf diejenigen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder

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