Londoner Akte

Londoner Akte, Londoner Schluss|akte,

die Vereinbarungen der Londoner Neunmächtekonferenz von 1954 (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen), die die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und Italiens am Brüsseler Pakt (später die Westeuropäische Union) regelte und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO empfahl. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtete in der Londoner Akte u. a. auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer

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