Wandel der Leibeigenschaft in der Neuzeit
Demgegenüber entstand seit dem 15. Jahrhundert durch Beseitigung der Sonderrechte aus der deutschen Ostsiedlung im ostelbischen Brandenburg, Mecklenburg und Pommern, in Teilen Schleswig-Holsteins, Schlesiens und Böhmens, in Polen und Ungarn auf der Basis der Gutsherrschaft die nicht aus persönlicher Abhängigkeit, sondern aus bäuerlicher Schollengebundenheit entwickelte Erbuntertänigkeit. Sie konnte im Extremfall
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