Konvent (Kirchenrecht)
Konvent [lateinisch conventus »Zusammenkunft«] der, -(e)s/-e, Kirchenrecht:
1) evangelische Kirchen: regelmäßige Zusammenkünfte von Pfarrern auf Kreis- oder Landesebene; auch Bezeichnung für Vereinigungen mit theologischen und kirchenpolitischen Zielsetzungen; 2) katholische Kirche: Bezeichnung für die Gesamtheit der Angehörigen eines Klosters sowie für das Kloster selbst, im engeren Sinn die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder des Klosters.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar