Kontrollsteuer

Kontrollsteuer, Bezeichnung für eine Steuer, die der Finanzverwaltung Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen Steuer oder bei einem anderen Steuerpflichtigen bietet. Beispiel: Die Erbschaftsteuer »kontrolliert« mit den gesetzlichen Anzeigepflichten der Kreditinstitute, Standesämter, Gerichte und Notare nachträglich die Erfüllung der Einkommen- und/oder Vermögensteuerpflicht des Erblassers.

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Kontrollsteuer. https://brockhaus.de/ecs/julex/article/kontrollsteuer (aufgerufen am 2025-07-07), NE GmbH Brockhaus

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar