Kontinuität (Staatsrecht)
Kontinuität [lateinisch] die, -, Staatsrecht:
Fortbestehen der rechtlichen Identität eines Staates. Änderungen der Verfassung und des Gebietsstandes (z. B. durch Revolution, Krieg) durchbrechen die Kontinuität nicht, sofern nicht ein Zerfall in mehrere Nachfolgestaaten (Dismembration) eintritt oder eine Neugründung stattfindet, die mit einem vollständigen Wandel einhergeht; in diesen beiden Fällen spricht man von Diskontinuität. Zum
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar