konstitutionell
konstitutionell, verfassungsmäßig. Eine konstitutionelle Monarchie ist eine durch eine Verfassung beschränkte Monarchie, d. h., die erbliche Gewalt des Regenten ist durch parlamentarisches Haushalts- und Gesetzgebungsrecht, Ministerverantwortlichkeit, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaatsprinzip eingeschränkt.
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