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Kompetenzkonflikt

Kompetenzkonflikt, Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Staatsorganen, insbesondere Gerichten, die sich beide in derselben Sache für zuständig (positiver Kompetenzkonflikt) oder nicht zuständig (negativer Kompetenzkonflikt) halten. Nach §§ 17, 17 a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) entscheidet jedes Gericht selbst durch beschwerdefähigen Beschluss über die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges. Andere Gerichte

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