Kollegialgericht
Kollegialgericht, ein Gericht, dessen Entscheidungen von einem aus mehreren Richtern gebildeten Kollegium gefällt werden, im Gegensatz zum Einzelrichter. Die Einrichtung von Kollegialgerichten soll eine gründlichere Diskussion zur Klärung des Streitstoffes gewährleisten. Die Richter des Kollegialgerichts können teilweise ehrenamtliche Richter sein. Kollegialgerichte sind z. B. die Schöffengerichte sowie die Kammern
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