Kapitaldienst
Kapitaldienst, vom Schuldner an den Gläubiger zu richtende Zins- und Tilgungszahlungen für aufgenommene Verbindlichkeiten (Kredite, Anleihen usw.). Bei einem stets gleich hohen Kapitaldienst handelt es sich um eine Annuität.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe