Joint Venture

Joint Venture [ˈdʒɔɪnt ˈventʃə; englisch »Gemeinschaftsunternehmen«] das, - -(s)/- -s, im weiteren Sinn (grenzüberschreitende) Kooperation von selbstständigen Unternehmen (Joint Venturing); im engeren Sinn die Bildung internationaler Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Ownership-Ventures), d. h. grenzüberschreitende, auf Kapitalbeteiligung (mit anteiliger Risikoverteilung und Entscheidungsbefugnis) basierende, vertraglich geregelte, längerfristige beziehungsweise dauerhafte Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnern, von denen mindestens einer seinen Sitz im Gründungsland des Joint Venture haben soll. Joint Ventures können für Produktion, Vertrieb oder Forschung und Entwicklung vereinbart werden.

Mit Joint Ventures werden oft langfristige strategische Unternehmensziele verfolgt, zum Teil ist die Vertragsdauer begrenzt. Joint Ventures zwischen Unternehmen aus Industriestaaten und Partnern in Entwicklungsländern können ein Instrument der Entwicklungspolitik sein, wobei je nach den geltenden Investitionsgesetzen Beteiligungsverhältnisse, Struktur, Zweck und Handlungsspielräume für das Gemeinschaftsunternehmen vorgegeben sein können. Joint Ventures

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