ipso iure
ipso iure [lateinisch »durch das Recht selbst«], ipso facto [lateinisch »durch die Tat selbst«],
Formeln, die zum Ausdruck bringen, dass es zum Eintritt einer Rechtswirkung keiner besonderen Handlungen der Beteiligten bedarf. Vielmehr treten die Rechtswirkungen aufgrund des geltenden Rechts von selbst ein.
Quellenangabe