indizieren (Jugendmedienschutzrecht)
indizieren [lateinisch »anzeigen«], Jugendmedienschutzrecht:
durch behördlichen Beschluss die Verbreitung, den Verkauf (von jugendgefährdenden Medien) an Jugendliche untersagen.
Quellenangabe
indizieren [lateinisch »anzeigen«], Jugendmedienschutzrecht:
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