Immobilienfonds
Immobili|enfonds [-fɔ̃],
spezielle Form der Investmentfonds, bei denen das Fondsvermögen aus Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten besteht. Man unterscheidet offene und geschlossene Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds unterliegen dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das Grundstücksvermögen, das aus zahlreichen unterschiedlich genutzten Objekten besteht (Risikostreuung), wird als Sondervermögen treuhänderisch verwaltet.
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