Heuerverhältnis
Heuerverhältnis, das Arbeitsverhältnis zwischen einem Mitglied der Besatzung von Seeschiffen und dem Reeder, gesetzlich im Wesentlichen geregelt im Seearbeitsgesetz vom 20. 4. 2013 (mit späteren Änderungen). Das Heuerverhältnis wird auf bestimmte (insbesondere für eine Reise) oder unbestimmte Zeit geschlossen. Der Reeder ist verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Heuerverhältnisses (besonders
Informationen zum Artikel
Quellenangabe