Heerschild

Heerschild, im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für das Heeresaufgebot allgemein, seit dem 12. Jahrhundert zumeist Bezeichnung für die Lehnsfähigkeit des Einzelnen, d. h. seine rechtliche Möglichkeit, ein Lehen zu empfangen (passive Lehnsfähigkeit) oder zu vergeben (aktive Lehnsfähigkeit). Der Sachsen- wie auch der Schwabenspiegel kannten eine siebenstufige Heerschildordnung: 1) der

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