Haushaltshilfe (allgemein)

Haushaltshilfe, allgemein:

Bezeichnung für eine Person, die gegen Entgelt Hausarbeiten verrichtet. Einkommensteuerrecht: 1) Aufwendungen für eine Haushaltshilfe konnten bis 2002 bis zur Höhe von 18 000 DM im Jahr als Sonderausgaben bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage steuerlich abgesetzt werden. An die Stelle dieser oft als »Dienstmädchen-Privileg« kritisierten Kürzung der Bemessungsgrundlage

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Haushaltshilfe (allgemein). https://brockhaus.de/ecs/julex/article/haushaltshilfe-allgemein (aufgerufen am 2025-04-09), NE GmbH Brockhaus

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