Gült
Gült [mittelhochdeutsch gülte »Einkommen«, »Zins«, zu gelten] die, -/-en,
im schweizerischen Recht eine nur noch selten gebräuchliche Art der Grundpfandrechte (Artikel 847 ff. ZGB). Die Gült ist ein Wertpapier wie der Schuldbrief. Der Schuldner haftet jedoch nicht persönlich, sondern nur mit dem Verwertungserlös des Pfandes.
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