Gewährleistungsrecht in Deutschland
In Deutschland ist das Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bis 2002 verwendete das BGB den Begriff »Gewährleistung«, wo es um Mängel bei vertraglich geschuldeten Leistungen geht, nahezu durchgehend. Bei einer dann vorgenommenen Reform wurden die gesetzlichen Begrifflichkeiten im Schuldrecht verändert. Das Gesetz benutzt den Ausdruck »Gewährleistung« jetzt nur noch an einzelnen
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Mitwirkende
Ralph Zade
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