Gewährleistung bei Werk-, Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen
Bei anderen schuldrechtlichen Verträgen kann eine Leistung ebenfalls mangelhaft sein. Zum Beispiel repariert ein Elektriker eine Lampe nicht fachgerecht, sodass sie danach nicht funktioniert. Ein vermietetes E-Bike hat möglicherweise einen kaputten Motor, bei einem Reisevertrag können etwa Kakerlaken im Hotelzimmer einen Mangel darstellen und eine geschenkte Sache kann genauso Mängel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe