Gerichtsvollzieher
Ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin ist in Deutschland ein Beamter bzw. eine Beamtin des mittleren oder gehobenen Dienstes.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist ein bestimmter Bezirk beim Amtsgericht zugewiesen. Sie nehmen v. a. Zwangsvollstreckungen (z. B. mittels Pfändung) vor und bewirken u. a. Zustellungen und Ladungen (der Prozessparteien, meist mithilfe der Post). Dabei handeln sie eigenverantwortlich, unterliegen aber der Sachaufsicht des Gerichts und der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.
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