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Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstandsvereinbarung, Vertrag zur Begründung der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts in vermögensrechtlichen Streitigkeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (nur für die erste Instanz und nur im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess). Die Gerichtsstandsvereinbarung muss sich auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und ein bestimmbares Gericht beziehen. Unter Kaufleuten, mit juristischen Personen

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