Genussschein
Genussschein, Wertpapier, das verschiedenartige vermögensrechtliche Ansprüche (Genussrechte) gegenüber einem Unternehmen (insbesondere einer AG) verbrieft, z. B. Anspruch auf Beteiligung am Reingewinn, an bestimmten Erträgen (z. B. Lizenzeinnahmen), am Liquidationserlös. Bei der Ausgabe von Genussscheinen von einer AG können Stimmrechte völlig ausgeschlossen (anders: Genussaktie), ein Wandlungsrecht in Aktien vorgesehen
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