Generalhufenschoß
Generalhufenschoß, eine von Friedrich Wilhelm I. in Ostpreußen eingeführte, auch vom Adel zu entrichtende Grundsteuer zur Erhaltung des Heeres, von Friedrich II. auf Schlesien (1740) und Westpreußen (1772) ausgedehnt. Sie hatte die Hufe als Bemessungsgrundlage und wurde nach einem Kataster ermittelt, das Größe, Kulturart, Ertragsfähigkeit und Bonität des Besitzes erfasste.
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